Verurteilte Ärztin lehnt Vorschlag zu Paragraf 219a ab. «Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer», heißt es in einer Erklärung, die Hänel gemeinsam mit zwei angeklagten Ärztinnen versandt hat. Paragraf 219a bleibe inklusive der Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis bestehen. Die restlichen Vorschläge seien Maßnahmen, die schon heute möglich seien. «Informationsrechte sind Menschheitsrechte, so die Ärztinnen.
Powered by WPeMatico
