Freiheitsstrafe nach tödlichem Streit auf der Wiesn. Das Landgericht schickte den Mann außerdem für zwei Jahre in eine Entziehungskur. Er hatte zugegeben, im vergangenen Jahr vor einem Wiesn-Zelt zugeschlagen und so einen 58 Jahre alten Kontrahenten getötet zu haben. Wenn die Entziehungskur erfolgreich verläuft und er danach fünf Jahre lang nicht zur Flasche greift, könnte er sogar um eine Gefängnisstrafe herumkommen.
Powered by WPeMatico
