
Immer wieder muss sich die Justiz mit skurrilen Fällen auseinandersetzen. Das zeigt auch dieses Urteil des Arbeitsgerichtes Siegburg: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette einsperrt und dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
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