BVerfG: Steuerlicher Zinssatz verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 18. August 2021 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit monatlich 0,5 Prozent ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig ist.

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