KARLSRUHE – Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen.

Bettensteuern für Hotelgäste sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurück, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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