BERLIN/DÜSSELDORF – Internationale Wirtschaftsstreitigkeiten sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig vor Spezialkammern und -senaten höherer Gerichte verhandelt werden können.

Bundesländer beschließen Gesetzentwurf zu ‚Commercial Courts‘. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, der die Einrichtung von Kammern und Senaten für internationale Handelssachen, sogenannten Commercial Courts, an Landgerichten und Oberlandesgerichten vorsieht. Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro sollen dann auch erstinstanzlich vor einem bestimmten Oberlandesgericht verhandelt werden können. Der Entwurf wurde erneut von den Ländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebracht und wird als nächstes vom Bundestag beraten, wie das Justizministerium NRW mitteilte. Er war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden.

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