Nach § 325 HGB müssen veröffentlichungspflichtige Unternehmen die Offenlegung grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag vornehmen. Für den Bilanzstichtag auf den 31.12.2020 endet somit die Offenlegungsfrist am 31.12.2021. Powered by WPeMatico

Nach § 325 HGB müssen veröffentlichungspflichtige Unternehmen die Offenlegung grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag vornehmen. Für den Bilanzstichtag auf den 31.12.2020 endet somit die Offenlegungsfrist am 31.12.2021. Powered by WPeMatico