Nach § 325 HGB müssen veröffentlichungspflichtige Unternehmen die Offenlegung grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag vornehmen. Für den Bilanzstichtag auf den 31.12.2020 endet somit die Offenlegungsfrist am 31.12.2021. Powered by WPeMatico