Karlsruhe – Falschparker auf Privatparkplätzen können sich künftig nicht mehr vor der Zahlung eines Knöllchens drücken, indem sie pauschal behaupten, sie hätten ihr Auto dort nicht selbst abgestellt.

Urteil in Karlsruhe – BGH zu Falschparkern: Abstreiten schützt nicht vor Knöllchen

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