BGH bestätigt weiteres ‚Cum-Ex‘-Urteil. Das Landgericht Bonn hatte einen leitenden Mitarbeiter der Hamburger Warburg Bank wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Er habe Dokumente mit falschen Angaben unterzeichnet oder Entwürfe trotz falscher Angaben zur Unterschrift freigegeben. Das Finanzamt zahlte infolgedessen zu Unrecht mehr als 168 Millionen Euro an die Privatbank. Der BGH in Karlsruhe verwarf nun die Revision des Angeklagten laut Mitteilung vom Dienstag. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. (Az.
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