Supermärkte dürfen Zigaretten-Schockbilder an der Kasse verdecken. Denn die Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung, wie die 17. Handelskammer in dem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden hat. Verboten wäre demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten.
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