Bei fehlender Anmeldung strafbar: Innenministerium stuft „Montagsspaziergänge“ als normale Demonstrationen ein


Von wegen Spaziergänge: Die immer wieder montags stattfindenden Proteste gegen die Corona-Maßnahmen gelten in NRW jetzt als normale Demonstrationen – und sind damit auch als solche zu behandeln. Bei fehlender Anmeldung sind sie etwa strafbar.

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