Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse ebenso wie Schulschließungen verfassungskonform gewesen sein sollen.

Stephan Brandner: Bundesverfassungsgericht macht sich wieder mal zum Büttel der Regierenden. Zwar hätten die Regelungen erheblich in die Grundrechte eingegriffen, seien aber in der „äußersten Gefahrenlage“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

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