Anwaltverein: Ankerzentren brauchen Zugang zu Rechtsberatung. Bereits jetzt werde vielen Kolleginnen und Kollegen der Zutritt zu den Flüchtlingszentren Manching und Bamberg nicht gewährt. Die an diesen zwei Standorten untergebrachten Migranten könnten sich zwar unter Auflagen auch außerhalb der Einrichtungen frei bewegen. Da sie kein Geld, sondern vor allem Sachleistungen erhielten, fehle ihnen aber oft die Möglichkeit, zu einer Anwaltskanzlei zu gelangen.
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