Richterbund: Kinder nicht ab 12 für strafmündig erklären. Die Gleichung «Mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität» gehe bei den Jugendlichen nicht auf, sagte Verbandschef Jens Gnisa. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. Es habe durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt, meint Gnisa. Man sehe daher keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.
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