Asyl-Einigung: Keine Transitzentren – Unterbringung bei Bundespolizei. „Die Bundespolizei nutzt für das Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe, sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden und von dort aus in den Erstaufnahmestaat zurückkehren können“, heißt es in dem Einigungspapier der großen Koalition, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
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