Bund: Weiter keine Forderungen der gekündigten Maut-Betreiber. Ob und in welcher Höhe Entschädigungszahlungen aufgrund der Kündigung der Verträge zu leisten sind, sei „derzeit rein spekulativ“, erklärte das Verkehrsministerium am Mittwoch. Vertragsstrafen zu Lasten des Bundes seien in den Verträgen zur Erhebung und Kontrolle der Maut nicht vereinbart. Das geht auch aus Antworten des Ressorts auf einen Fragenkatalog der Grünen hervor.
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