Gastronomie- und Hotelbetrieb r Frage befasst, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftete, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder -beschränkungen aufgrund der Corona-Lockdowns entstanden sind. Geklagt hatte der Inhaber eines Gastronomie- und Hoteletriebes.
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