Kartellamt mahnt Bahn ab wegen Behinderung von Mobilitätsplattformen. Man sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellten, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit.
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