Das Recht auf schnelles Internet rückt näher. Denn ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet soll Verbrauchern helfen, endlich einen besseren Netzzugang zu bekommen – oder, wenn er bisher offline ist, überhaupt einen. Hierfür veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Mittwoch einen Verordnungsentwurf, der 10 Megabit pro Sekunde im Download als Minimum festlegt. Wer weniger bekommt, kann sich an die Netzagentur wenden – die könnte die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Das Minimum für den Upload soll bei 1,3 Megabit pro Sekunde liegen.
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