BGH: Keine zusätzlichen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche wegen Corona-Lockdown
Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die einem Gastronomie- und Hotelbetreiber durch Betriebsschließungen/-beschränkungen im Rahmen des Corona-Lockdowns entstanden sind. Powered by WPeMatico
