Der Politologe Professor Hans Vorländer, der das Zentrum für Verfassungs- und Demokratieforschung der TU Dresden leitet, hält eine Grundgesetzänderung, um das Bundesverfassungsgericht vor Extremisten zu schützen, nicht für „zwingend notwendig“.

Politologe sieht Verfassungsgericht in starker Stellung

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