Düsseldorf – Euro-Mitgliedsstaaten, die zur Stabilisierung ihrer Wirtschaftslage künftig auch kurzfristige Kredite aus dem Euro-Rettungsschirm ESM erhalten können, müssen dafür im Gegenzug nicht mit strengen Reformauflagen rechnen.

Rheinische Post: Bundesfinanzministerium: Für kurzfristige ESM-Kredite keine strengen Reformauflagen

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