NRW schränkt frühe Booster-Impfungen wieder massiv ein. Bei einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus solle „im Regelfall“ ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Der Mindestabstand von vier Wochen sei in „Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation“ weiterhin möglich. Ein entsprechender Erlass sei an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt worden.
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