Ersetzung der Grundsteuer durch höhere Beteiligung der Gemeinden an Mehrwertsteuereinnahmen ist unbürokratische und gerechte Lösung. Stuttgart – Am 10. April vergangenen Jahres urteilte das BVG, die heute praktizierte Form der Grundsteuererhebung verstoße gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, hauptsächlich weil die zur Festsetzung herangezogenen Einheitswerte im Westen seit 1964 und im Osten Deutschlands sogar seit 1935 …
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