
Damit sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen erholen können, schreibt der Gesetzgeber eine Ruhezeit von elf Stunden vor. Sie wird jedoch bei etwa einem Fünftel aller Beschäftigten regelmäßig missachtet – ohne Konsequenzen. Nun verhandelt die Ampel-Koalition über eine Flexibilisierung der Regeln.
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