Gesundheitsberufe besonders betroffen: Ruhezeiten werden bei 20 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten missachtet


Damit sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen erholen können, schreibt der Gesetzgeber eine Ruhezeit von elf Stunden vor. Sie wird jedoch bei etwa einem Fünftel aller Beschäftigten regelmäßig missachtet – ohne Konsequenzen. Nun verhandelt die Ampel-Koalition über eine Flexibilisierung der Regeln.

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