KARLSRUHE – Besitzer eines neu gekauften Diesels, die im Abgasskandal nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können in bestimmten Fällen trotzdem auf finanzielle Entschädigung hoffen.

BGH im VW-Abgasskandal vor Urteil zum Restschadenersatz bei Neuwagen. In zwei Verhandlungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zeichnete sich am Montag ab, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter hier grundsätzlich einen Anspruch auf sogenannten Restschadenersatz sehen. Das bedeutet, dass VW zur Zahlung verpflichtet wäre, obwohl die eigentlichen Schadenersatz-Forderungen bereits verjährt sind. Beide Urteile sollten um 16.00 Uhr verkündet werden. (Az.

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