Karlsruhe: Bremer Atomtransportverbot verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung für nichtig, weil der Freien Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots fehle. Diese habe für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund, teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit (Az. 2 BvL 2/15).
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