NDR scheitert mit Verfassungsbeschwerde zur ‚Tagesschau‘-App. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts von Ende Februar hervor. Das Gericht begründete den Ausgang damit, dass die Beschwerde Darlegungsanforderungen nicht genüge und damit unzulässig sei. Die Entscheidung sei unanfechtbar.
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