KARLSRUHE – Im Diesel-Abgasskandal erreicht die Klagewelle die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH).

GESAMT-ROUNDUP: Erste Diesel-Klage vor BGH – Ermittler dürfen VW-Akten auswerten. Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe auf Anfrage.

Powered by WPeMatico

admin01