KARLSRUHE – Leasing-Kunden mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW .

Leasing-Kunden im Abgasskandal gehen vor dem BGH erneut leer aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers und bestätigte seine Linie aus einem ersten Urteil von 2021. Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt – beides wiege sich auf, bekräftigen die Richterinnen und Richter. (Az.

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