Leasing-Kunden im Abgasskandal gehen vor dem BGH erneut leer aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers und bestätigte seine Linie aus einem ersten Urteil von 2021. Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt – beides wiege sich auf, bekräftigen die Richterinnen und Richter. (Az.
Powered by WPeMatico
