KARLSRUHE/MÜNCHEN – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem bayerischen Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp nicht zur Entscheidung angenommen.

Mietenstopp-Volksbegehren: Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht. Die Beschwerde der Initiatoren sei unbegründet, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten, nicht anfechtbaren Beschluss aus Karlsruhe.

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