Kindesmissbrauch in NRW: Datenschutz darf nicht Täterschutz werden


In den vergangenen Jahren hat es immer wieder erschütternde Fälle von Kindesmissbrauch gegeben. Allein im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach haben Ermittler  65 Kinder befreit. Bundesweit kommen viele Täter aber davon, weil die Polizei nicht auf die Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen darf. Das muss sich dringend ändern.

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