LEIPZIG – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich in diesem Jahr erstmals mit der Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen zum Infektionsschutz beschäftigen.

Erstmals Corona-Verfahren am Bundesverwaltungsgericht. Dabei geht es um Verfahren aus Sachsen und Bayern, die sich gegen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Sportstätten richten. Das sagte Vizepräsident Andreas Korbmacher am Dienstag. Die beiden Verfahren sind aber noch nicht terminiert. Zudem erwartet das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Welle von Verfahren zur Umsetzbarkeit von Windparks.

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