Luxemburg – Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben – auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört.

BGH-Urteil – Flugverspätung: Gebuchte Airline muss Entschädigung zahlen

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