EuGH: Google muss sensible Informationen nicht zwingend löschen. Vielmehr müssten sie auf Antrag Betroffener prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit der Internetnutzer zu schützen, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Aktenzeichen C-136/17).
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