Menschenrechtsinstitut: AfD-Engagement sollte Folgen für Beamte haben


Für Beamte gilt das sogenannte Mäßigungsgebot. Ein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung bedeutet das aber nicht. Das Menschenrechtsinstitut zieht jetzt eine Grenze – bei der AfD. Die Partei widerspricht.

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