MINDEN – Nach der coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter beim Fleischverarbeiter Tönnies im Frühjahr 2020 muss das Land NRW in zwei Fällen Entschädigung zahlen.

Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Es waren die ersten Fälle dieser Art, die vor Gericht entschieden wurden. Mehr als 4500 juristisch ähnliche Fälle lägen noch beim Verwaltungsgericht Minden, sagte eine Gerichtssprecherin. Mehr als 3000 sind es nach Auskunft eines Sprechers etwa beim Verwaltungsgericht in Münster.

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