Bank muss Kunden Hackerschaden nicht voll ersetzen. Die Familie forderte ihr verlorenes Geld am Donnerstag vor dem Landgericht München II von der Volksbank Raiffeisenbank Dachau zurück, die ihren Kunden jedoch grobe Fahrlässigkeit vorhält. Das Landgericht München II sprach sich für eine Zahlung von 6500 Euro aus, insbesondere für den besonders geschädigten Sohn. Die Bank will aber nur 2000 Euro zahlen.
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