Gericht kippt 2G-plus-Regel für Sonnenstudios in NRW. Damit hatten die Eilanträge von zwei Betreibern Erfolg, wie das OVG am Donnerstag mitteilte. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass laut der Corona-Schutzverordnung Hallenschwimmbäder, Wellness-Einrichtungen und Sonnenstudios nur von geimpften Personen besucht werden dürfen, die zusätzlich einen negativen Test vorzeigen müssen.
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