Klimastiftung MV unterliegt vor Gericht im Streit um Auskunftspflicht. Die Stiftung sei auf der Grundlage des Landespressegesetzes verpflichtet, der Presse gegenüber Auskünfte zu erteilen, teilte das Gericht am Dienstag in Rostock mit. Damit wurde eine Entscheidung des Landgerichtes Schwerin bestätigt, das eine einstweilige Verfügung zur Beantwortung von Fragen erlassen hatte. Rechtsmittel können gegen die Entscheidung nicht eingelegt werden, ein Gerichtssprecher wies jedoch darauf hin, dass es den Streitparteien offen stehe, ein Hauptsache-Verfahren anzustrengen.
Powered by WPeMatico
