Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Aktuell gelten bis zum 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbstständige die Neustarthilfe Plus. Diese werden nun weitgehend deckungsgleich als Überbrückungshilfe IV, respektive Neustarthilfe 2022, bis Ende März fortgeführt.

Powered by WPeMatico

admin01