
In einem Musterverfahren zur Berechnung der Lkw-Maut hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zwei polnischen Spediteuren teilweise Recht gegeben. Die Erhebung der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 hat demnach teilweise gegen EU-Recht verstoßen.
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